Einladung!
Am 15. November 2001 um 19 Uhr
findet
im Gasthof Pfistermüller in St. Florian
ein Vortrag von unserem Rechtsanwalt Dr. Obrecht zum Thema
"NACHBARSCHAFTSRECHT"
statt .
Viele Fragen können sich im nachbarlichem
Zusammenleben ergeben. Hier nur einige:
- Darf ich die Früchte, eines überhängenden
Astes der zum Baum des Nachbarn gehört,
abernten ohne vorherige Erlaubnis des Besitzers?
- Darf ich die Früchte
oder Laub ect., welches ich nicht behalten möchte, wieder über
den Zaun zum Nachbarn werfen?
- Wie hoch darf eine Mauer,
Holzwand, oder ähnliches als Zaun sein?
- Man liest manchmal die
Bezeichnung "ortsübliche Höhe einer Hecke zum Nachbarn".
Wie ist das zu verstehen?
- Wenn ein früheres
oder sehr lange zurückliegendes "Wegerecht" besteht und
durch irgendwelche Einflüsse der Weg nicht mehr benützbar ist, wer
muss den Weg herrichten?
- Nachbar A hat einen
Drahtgeflechtzaun errichtet. Nachbar B hat z.B. Efeu gepflanzt
und will diesen über den Zaun klettern lassen. Darf er das?
- Von der Gemeinde werden
Bankette mit Rasen besät. Wer mäht?
- Darf ich Grünabfälle
(Rasenschnitt, Sträucherschnitt, Jätgut, ect.) in Au- oder Waldgebieten
entsorgen?---- Und viele Fragen mehr!!!